Incoterms sind internationale Regeln für
die Auslegung bestimmter, im internationalen Handel gebräuchlicher
Vertragsformen. Incoterms bestehen aus insgesamt 13 Klauseln.
Incoterms sind für die Vertragspartner
verbindlich, wenn sich die Vertragspartner eindeutig im
Rahmen des Vertrages auf diese beziehen. Die von der Internationalen
Handelskammer 1936 aufgestellten Incoterms wurden bis
heute fünfmal erweitert.
Incoterms sind international anerkannt
bei Gericht und ähnlichen Instanzen. Häufig
sind sich die in einem internationalen Geschäftsvorgang
beteiligten Parteien nicht über die im Ausland gängigen
Handelspraktiken im klaren. Daraus entstehen öfters
Mißverständnisse zwischen dem Lieferanten und
Käufer.
Die Verwendung von international anerkannten
Incoterms reduziert dieses Risiko.
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CFR
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Cost
and Freight* |
Der
Exporteur trägt alle Transportkosten bis zum
Bestimmungshafen. Der Gefahrübergang auf den
Importeur erfolgt bereits im Verladehafen, bei Überschreitung
der Reling. Die Transportversicherung schließt
der Importeur ab. Die Klausel findet Verwendung im
See- und Binnenschiffstransport. |
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CIF
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Cost,
Insurance and Freight* |
Der
Exporteur trägt alle Transportkosten bis zum
Bestimmungshafen. Der Gefahrübergang auf den
Importeur erfolgt bei Überschreitung der Reling
im Verladehafen. Zusätzlich zu cfr trägt
der Exporteur die Transportversicherungskosten. Die
Klausel findet Verwendung im See- und Binnenschiffstransport. |
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CIP
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Carriage
and Insurance Paid To |
Der
Exporteur trägt die Kosten wie bei cpt, zusätzlich
noch die Kosten für die Transportversicherung.
Der Gefahrübergang auf den Importeur erfolgt
bei Übergabe an den Frachtführer. Der Exporteur
trägt zusätzlich zu cpt die Transportversicherungskosten.
Die Klausel findet auf alle Transportarten Anwendung. |
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CPT
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Carriage
Paid To |
Der
Exporteur trägt alle Transportkosten bis zum
Bestimmungshafen. Der Gefahrübergang auf den
Importeur erfolgt bei Überschreitung der Reling
im Verladehafen. Zusätzlich zu cfr trägt
der Exporteur die Transportversicherungskosten. Die
Klausel findet Verwendung im See- und Binnenschiffstransport. |
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DAF
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Delivered
At Frontier |
Der
Exporteur trägt die Kosten und Gefahr bis zum
Bestimmungsort an der Grenze. Er trägt auch die
Kosten der Exportabwicklung. Die Einfuhrabgaben entrichtet
bereits der Importeur. Die Klausel ist bei allen Transportarten
gebräuchlich. |
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DDP
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Delivered
Duty Paid |
Der Exporteur
trägt die Transportkosten bis zum Bestimmungsort
sowie die Einfuhrabgaben. Die Gefahr geht auf den
Importeur über, sobald er die Ware vom Frachtführer
erhält. Die Klausel gilt für alle Transportarten. |
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DDU
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Delivered
Duty Unpaid |
Der Exporteur
trägt die Transportkosten bis zum Bestimmungsort.
Die Einfuhrabgaben entrichtet der Importeur. Die Gefahr
geht auf den Importeur über, sobald er die Ware
vom Frachtführer erhält. Die Klausel gilt
für alle Transportarten. |
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DEQ
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Delivered
Ex Quay* |
Der Exporteur
trägt die Kosten des Transports zum Bestimmungshafen
einschließlich Löschkosten und aller Aus-
bzw. Einfuhrabfertigungskosten. Der Gefahrübergang
erfolgt am Kai. Die Klausel wird für See- und
Binnenschiffstransport verwendet. |
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DES
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Delivered
Ex Ship* |
Die
E-Klausel ist eine Abholklausel. Der Exporteur trägt
keinerlei Kosten für Transport oder Zollabfertigung. |
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EXW
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Ex Works |
Die E-Klausel
ist eine Abholklausel. Der Exporteur trägt keinerlei
Kosten für Transport oder Zollabfertigung. |
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FCA
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Free
Carrier |
F-Klauseln verpflichten den Exporteur, dem Frachtführer
die Ware zu übergeben. Der Importeur trägt
die Kosten des Haupttransports. |
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FAS
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Free
Alongside Ship* |
F-Klauseln
verpflichten den Exporteur, dem Frachtführer
die Ware zu übergeben. Der Importeur trägt
die Kosten des Haupttransports. |
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FOB
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Free
On Board* |
Frei
an Bord benannter Verschiffungshafen. |
Incoterms 1990. Geänderte Version
2000. (Gelb)