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Incoterms 2000

Incoterms sind internationale Regeln für die Auslegung bestimmter, im internationalen Handel gebräuchlicher Vertragsformen. Incoterms bestehen aus insgesamt 13 Klauseln.

Incoterms sind für die Vertragspartner verbindlich, wenn sich die Vertragspartner eindeutig im Rahmen des Vertrages auf diese beziehen. Die von der Internationalen Handelskammer 1936 aufgestellten Incoterms wurden bis heute fünfmal erweitert.

Incoterms sind international anerkannt bei Gericht und ähnlichen Instanzen. Häufig sind sich die in einem internationalen Geschäftsvorgang beteiligten Parteien nicht über die im Ausland gängigen Handelspraktiken im klaren. Daraus entstehen öfters Mißverständnisse zwischen dem Lieferanten und Käufer.

Die Verwendung von international anerkannten Incoterms reduziert dieses Risiko.

Incoterms 2000
Seit dem ersten Januar 2000 gelten neue Incoterm Regelungen, die in sechs Punkten von der vorherigen Version abweichen.

CFR
Cost and Freight* Der Exporteur trägt alle Transportkosten bis zum Bestimmungshafen. Der Gefahrübergang auf den Importeur erfolgt bereits im Verladehafen, bei Überschreitung der Reling. Die Transportversicherung schließt der Importeur ab. Die Klausel findet Verwendung im See- und Binnenschiffstransport.
CIF
Cost, Insurance and Freight* Der Exporteur trägt alle Transportkosten bis zum Bestimmungshafen. Der Gefahrübergang auf den Importeur erfolgt bei Überschreitung der Reling im Verladehafen. Zusätzlich zu cfr trägt der Exporteur die Transportversicherungskosten. Die Klausel findet Verwendung im See- und Binnenschiffstransport.
CIP
Carriage and Insurance Paid To Der Exporteur trägt die Kosten wie bei cpt, zusätzlich noch die Kosten für die Transportversicherung. Der Gefahrübergang auf den Importeur erfolgt bei Übergabe an den Frachtführer. Der Exporteur trägt zusätzlich zu cpt die Transportversicherungskosten. Die Klausel findet auf alle Transportarten Anwendung.
CPT
Carriage Paid To Der Exporteur trägt alle Transportkosten bis zum Bestimmungshafen. Der Gefahrübergang auf den Importeur erfolgt bei Überschreitung der Reling im Verladehafen. Zusätzlich zu cfr trägt der Exporteur die Transportversicherungskosten. Die Klausel findet Verwendung im See- und Binnenschiffstransport.
DAF
Delivered At Frontier Der Exporteur trägt die Kosten und Gefahr bis zum Bestimmungsort an der Grenze. Er trägt auch die Kosten der Exportabwicklung. Die Einfuhrabgaben entrichtet bereits der Importeur. Die Klausel ist bei allen Transportarten gebräuchlich.
DDP
Delivered Duty Paid Der Exporteur trägt die Transportkosten bis zum Bestimmungsort sowie die Einfuhrabgaben. Die Gefahr geht auf den Importeur über, sobald er die Ware vom Frachtführer erhält. Die Klausel gilt für alle Transportarten.
DDU
Delivered Duty Unpaid Der Exporteur trägt die Transportkosten bis zum Bestimmungsort. Die Einfuhrabgaben entrichtet der Importeur. Die Gefahr geht auf den Importeur über, sobald er die Ware vom Frachtführer erhält. Die Klausel gilt für alle Transportarten.
DEQ
Delivered Ex Quay* Der Exporteur trägt die Kosten des Transports zum Bestimmungshafen einschließlich Löschkosten und aller Aus- bzw. Einfuhrabfertigungskosten. Der Gefahrübergang erfolgt am Kai. Die Klausel wird für See- und Binnenschiffstransport verwendet.
DES
Delivered Ex Ship* Die E-Klausel ist eine Abholklausel. Der Exporteur trägt keinerlei Kosten für Transport oder Zollabfertigung.
EXW
Ex Works Die E-Klausel ist eine Abholklausel. Der Exporteur trägt keinerlei Kosten für Transport oder Zollabfertigung.
FCA
Free Carrier F-Klauseln verpflichten den Exporteur, dem Frachtführer die Ware zu übergeben. Der Importeur trägt die Kosten des Haupttransports.
FAS
Free Alongside Ship* F-Klauseln verpflichten den Exporteur, dem Frachtführer die Ware zu übergeben. Der Importeur trägt die Kosten des Haupttransports.
FOB
Free On Board* Frei an Bord benannter Verschiffungshafen.

Incoterms 1990. Geänderte Version 2000. (Gelb)

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